Inklusion im öffentlichen Verkehr: Autonomie für alle!
Menschen mit Behinderungen müssen in der Lage sein, unabhängig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen. Das Behindertengesetz (BehiG) schreibt vor, dass ÖPNV bis Anfang 2024 barrierefrei und damit für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Auch die übrigen Reisenden sind dank den BehiG-Massnahmen komfortabler unterwegs.
So gilt, dass ab dem 01.01.2024 eine barrierefreie Reisekette möglich sein muss. Ist dies nicht der Fall, so haben Reisende einen Anspruch auf einen alternativen Transport.
Bericht des Bundesrats
Der Bundesrat wurde beauftragt, einen Bericht zur Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit Behinderungen vorzulegen. Der Bericht befasst sich mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im öffentlichen Verkehr bis zum 31. Dezember 2021, dem geplanten Stand bis zum 31. Dezember 2023 und den weiteren Entwicklungen. Große Anstrengungen wurden unternommen, um den öffentlichen Verkehr für Menschen mit eingeschränkter Mobilität autonomer zu gestalten. Es sind jedoch Lücken, insbesondere bei Bushaltestellen und teilweise bei Bahnhöfen, absehbar. Die Kantone und Gemeinden sind für die Umsetzung an Bushaltestellen verantwortlich. Wenn die autonome Nutzung des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 nicht gewährleistet ist, müssen die konzessionierten Unternehmen, falls erforderlich in Abstimmung mit den Haltestelleneigentümern, Überbrückungsmassnahmen ergreifen. Wenn aus Verhältnismässigkeitsgründen vorübergehend auf eine BehiG-konforme Anpassung verzichtet wird, müssen Ersatzlösungen angeboten werden.
Massnahmen der Branche
Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und die Branchenverbände erkennen die Notwendigkeit von Überbrückungs- und Ersatzmassnahmen an, wenn die Fristen zur Anpassung an das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nicht eingehalten werden oder aus Verhältnismässigkeitsgründen auf Anpassungen zur autonomen Benutzbarkeit verzichtet wird. Die Alliance SwissPass arbeitet eng mit den SBB zusammen, um ein System namens "Assistierte Mobilität AMO" zu entwickeln. Dieses System nutzt Kundeninformationen über die Zugänglichkeit von Haltestellen und Bahnhöfen sowie Fahrzeugdaten in Echtzeit, um die automatisierte Organisation von Hilfsangeboten durch Personal oder Dienstleistungen zu gewährleisten.
Datenerfassung durch die Transportunternehmen
Kundeninformationsdaten sind entscheidend für barrierefreie Reisen, da sie Reisenden die Zugänglichkeit ihrer Reisekette anzeigen. Die Systemaufgaben Kundeninformationen (SKI) gewährleisten die Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten, um genaue Informationen zu Haltestellen und Fahrzeugen bereitzustellen.
Informationen über Haltestellen / Haltekanten - BehiG-Bestandsaufnahme
Die Transportunternehmen sind für die Erfassung und ständige Aktualisierung der Daten über Haltestellen und Haltekanten verantwortlich. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess.
Transportunternehmen müssen...
...Haltekanten im DiDok erfassen oder aktualisieren.
...erfassen oder aktualisieren Sie die Zugänglichkeitsinformationen jeder Haltekante im DiDok-Modul "BehiG-Bestandsaufnahme".
Fahrzeuginformationen Niederflur (NF) / Hublift (HL) als Attribut der Fahrt
In den Soll- und Echtzeit-Fahrplandaten müssen die Verkehrsunternehmen für jede Fahrt das Attribut NF, HL oder keine Angabe (Fahrzeug nicht barrierefrei nutzbar) angeben.
Es wurden umfangreiche Hilfsmittel für die Erfassung geschaffen
- Leitfaden zur BehiG-Bestandsaufnahme
- DiDok-BehiG-Benutzerhandbuch
Kombination der Daten in den Fahrplanauskunftssystemen
In den Fahrplanauskunftssystemen werden die beiden Datenarten, die sich auf die Haltekante und das Fahrzeug beziehen, kombiniert.
Auskunftssysteme verwenden die zur Verfügung gestellten Informationen und ermitteln so, ob eine barrierefreie Reise möglich ist.
Eine Kombination der Informationen der Fahrt und der Haltekante ist nur möglich, wenn im Soll-Fahrplan die Haltekante mitgeliefert wird! Wenn keine Haltekante im Soll-Fahrplan vorhanden ist, kann kein Status für das barriere freie Reisen ausgegeben werden.
Aufgaben und Zuständigkeiten der SKI
Die Zuständigkeiten für die Datenerfassung sind klar geregelt: Diese Aufgabe obliegt den Transportunternehmen, SKI hilft bei der Erfassung und ermöglicht den zentralen Systemen die Verarbeitung und Weiterleitung der Daten.
- Unterstützung der Transportunternehmen für die Datenerfassung und -aktualisierung
- Qualitätssicherung
- Bereitstellung und Aktivierung von SKI-Systemen
- Vorberechnung der Erreichbarkeit von Haltestellen und Haltestellenkanten, mit Fokus auf den Regionalverkehr, um die Kombination für Fahrplanauskunftssysteme zu vereinfachen und
- Veröffentlichung dieser Vorberechnung auf Open Data (in der Übergangszeit für voraussichtlich 5 Jahre)
Aktueller Stand der BehiG-Bestandsaufnahme
SKI ist bestrebt, an dieser Stelle einen Überblick über den aktuellen Stand der BehiG-Bestandsaufnahme zu veröffentlichen.
Mit dem Open Data Tool der SBB kann man sich einen Überblick verschaffen und mit dem BehiG-Bestandsaufnahme Dashboard können die verschiedenen Fehler in den Daten direkt von den Transportunternehmen zurückverfolgt und behoben werden.
Es handelt sich nicht um ein offizielles Instrument, sondern um ein Arbeitsinstrument des SKI.
Regelmeeting BehiG@Branche
Der letzte reguläre Termin war der 02.11.2023. Das nächste Regelmeeting findet am 07.12.2023 statt.
Die verwendeten Folien stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Um die Shuttle-Informationen bereitzustellen, füllen Sie bitte das Excel-Formular aus und senden Sie es an handicap@sbb.ch.
Ebenso finden Sie nachfolgend die Präsentation der Allianz swissPass und des Projekts AMO an der Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2023 zu Ihrer Information.